Rauchwarnmelder

Zusammenfassung

Einbaupflicht

für bestehende Wohnungen, Neu- und Umbauten: seit 1. Januar 2015

Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen

Verantwortlichkeit

für den Einbau: der Eigentümer
für die Betriebsbereitschaft: der Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter)

Empfehlungen Ihrer Feuerwehren

Bauen Sie auch Rauchwarnmelder in folgende Zimmer ein:

Wir empfehlen die Installation eines Rauchwarnmelders in jedem Raum und mindestens eines Rauchwarnmelders auf jeder Wohnebene.

Von der Installation eines Rauchwarnmelders in Küchen oder Badezimmern (Nassräumen) raten wir Ihnen ab, da die beim Kochen oder Duschen entstehenden Dämpfe (z.B. Wasserdampf) den Rauchwarnmelder auslösen können.


:: Information ::

Rauchwarnmelder, landläufig auch Rauchmelder genannt, sind technisch gesehen nur bedingt mit den Rauchmeldern zu vergleichen.
Rauchmelder verwenden verschiedene physikalische Effekte zur Erkennung von Brandrauch. Im Unterschied zu Rauchmeldern haben "Rauchwarn"melder eine Sirene oder zusätzliche Signalgeräte eingebaut.

:: Allgemein ::

Seit dem 21. Juni 2005 besteht in Hessen die gesetzliche Pflicht Wohnungen mit Rauchwarnmeldern[1] auszustatten. Zum 31. Dezember 2014 hat die Übergangsregelung für bereits bestehende Wohnungen geendet. Bis zu diesem Termin mussten somit alle Wohnungen in Hessen mit Rauchwarnmeldern versehen sein.

Die Rauchwarnmelderpflicht ist in § 13 Abs. 5 der Hessischen Bauordnung (HBO)[2] geregelt.

§ 13 (5) 1In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. 2Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. 3Die Eigentümerinnen und Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. 4Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerinnen oder die Eigentümer haben diese Verpflichtung übernommen.

Handlungsempfehlungen zur Hessischen Bauordnung[3](Stand: 1. Oktober 2014)

13.5 Die geforderten Rauchwarnmelder dienen ausschließlich dazu Menschen, insbesondere während des Schlafs zu warnen, die sich in einer von einem Brand betroffenen Wohnung aufhalten. Rauchwarnmelder sind weder geeignet, noch dazu bestimmt, Sachwerte zu schützen oder einer Brandausbreitung vorzubeugen.
13.5.1 Die in Satz 1 enthaltene Pflicht, in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit jeweils mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten, bezieht sich nur auf Wohnungen. Bei Sonderbauten können Anforderungen in Sonderbauvorschriften enthalten sein oder im Einzelfall auf Grund des § 45 Abs. 2 Nr. 5 gestellt werden.
13.5.2 Rauchwarnmelder sind Bauprodukte. Für Einbau, Betrieb und Instandsetzung von Rauchwarnmeldern wird auf die DIN 14676 (Ausgabe August 2006) als nationale Anwendungsnorm hingewiesen. Die technischen Anforderungen sind in der Produktnorm DIN EN 14604 (Fassung Februar 2009) geregelt.
13.5.3 Nach Satz 3 sind bestehende Wohnungen bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten.
Auch wenn wegen der Übergangsregelung Wohnungen erst bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten sind, wird eine vorherige Nachrüstung empfohlen.
13.5.4 Mit der Änderung vom 25.11.2010 wurde geregelt, wer für Einbau, Wartung- und Instandhaltung der Rauchwarnmelder verantwortlich ist. So sind in der Regel die Mieterinnen und Mieter und nur im Falle von selbstgenutztem Eigentum oder wenn Eigentümer ausdrücklich die Pflichten der Mieter übernehmen, die Eigentümer für die Betriebsbereitschaft verantwortlich.

Hinweis:

In gewerblichen Räumen, Büros und Arztpraxen, Treppenhäusern und Kellern müssen keine Rauchwarnmelder eingebaut werden, denn das Ziel des Einbaus soll sein, dass schlafende Menschen rechtzeitig auf die Rauchentwicklung aufmerksam gemacht werden und fliehen können.

Gemeinschaftsunterkünfte, Rettungswege und Aufenthaltsräume mit schlafenden Personen, wie Hotels, Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser usw., sind allerdings zum Einbau von Rauchmeldern verpflichtet.
Das ist durch das Bauordnungsrecht im Rahmen von Sonderbauvorschriften geregelt, das kann die zuständige Bauaufsichtsbehörde oder der vorbeugende Brandschutz vorschreiben bzw. kann aus versicherungstechnischen Aspekten zur Begrenzung einer Versicherungsprämie vorgesehen werden und eventuell bis zum Einbau einer (automatischen) Brandmeldeanlage führen. (Der Vorteil der Brandmeldeanlage gegenüber Rauchwarnmeldern besteht darin, dass ein Brand unabhängig von der Anwesenheit von Personen frühzeitig erkannt wird und entsprechend frühzeitig Maßnahmen eingeleitet werden können.)

:: Bauarten ::

Gesetzlich vorgeschrieben für Rauchwarnmelder sind das CE-Kennzeichen und die DIN-Angabe EN 14604.

Die überwiegende Bauart von Rauchwarnmeldern ist rund, ca. 15 bis 20 cm im Durchmesser und zwischen 7 und 15 cm Höhe.

Es gibt sowohl batterie- als auch netzbetriebene Rauchmelder, ebenso gibt es vernetzte Rauchwarnmelder.
Miteinander vernetzte Rauchwarnmelder geben das Signal im Brandfall untereinander weiter, lösen also gleichzeitig Alarm aus, wenn ein Rauchwarnmelder Rauch feststellt.

Um Verbrauchern mehr Sicherheit bei der Auswahl von Rauchwarnmeldern zu geben, wurde das "Q" als unabhängiges Qualitätszeichen für hochwertige Rauchmelder eingeführt. Rauchmelder mit "Q" vermeiden Fehlalarme, sind stabiler, langlebiger und sie haben eine fest eingebaute Batterie mit mindestens zehn Jahren Lebensdauer.

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen möchten und können wir Ihnen keine Empfehlung zu bestimmten Firmen oder Typen von Rauchwarnmeldern aussprechen bzw. entsprechende Bilder auf dieser Seite zeigen.
Bitte informieren Sie sich beim Fachhandel oder dem Baumarkt Ihres Vertrauens.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


:: Medien ::

YouTube-Video: Rauchmelder retten Leben (0:20 min)
Bundesamt für Bevölkerungsschutz u. Katastrophenhilfe

YouTube-Video: Eine Horrorvorstellung für Eltern und Feuerwehren
gleichermaßen: Der Brand im Kinderzimmer (1:20 min).
Ein Video der Initiative Rauchmelder retten Leben

YouTube-Video (mit schockierenden Bildern!):
Rauchmelder helfen Leben retten (2:58 min).
Ein Video vom Verband der Immobilienverwalter Baden-Württemberg e.V. (VDIV)


:: Hilfreiche Links ::


Einzel-/Quellennachweise (Stand: Oktober 2016)


Wir haben versucht diese Seite mit den wichtigsten Informationen für Sie zu füllen, sehen Sie uns bitte nach dass wir diese Seite nicht überladen wollten.


 

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